Erklärung zur Barrierefreiheit
Ruhr Tourismus GmbH als Websitebetreiber ist bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten.
Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
- Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW)
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.ruhrtopcard.de
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Ruhr Tourismus GmbH
Centroallee 261
46047 Oberhausen
Telefon:
Fax:
E-Mail: info@ruhrtopcard.de
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website ruhrtopcard.de
Wir setzen uns dafür ein, unsere Website im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen.
Für private Anbieter gelten die Anforderungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der BFSG-Verordnung (BFSGV). Für öffentliche Stellen gelten zusätzlich die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit vereinbar.
Die nachfolgend genannten Inhalte sind aktuell nicht vollständig barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
- ARIA-Bereiche: Einige wenige ARIA-Attribute (z. B. aria-label, aria-labelledby) sind nicht korrekt implementiert.
- Links ohne Title/Beschriftung: Einige Links enthalten keine eindeutigen title-Attribute bzw. keinen ausreichend beschreibenden Linktext. Wir arbeiten daran, Redakteure dahingehend zu schulen, treffende Titel zu vergeben.
- Bilder ohne Alternativtext: Manche Bilder besitzen keinen oder keinen aussagekräftigen alt-Text. Auch hier sehen wir es als unsere Aufgabe, Redakteure von der Bedeutung sinnvoller alt-Text zu überzeugen.
Eingebettete Karte (Google Maps): Die eingebundene Karte ist nicht vollständig barrierefrei. Insbesondere ist die Bedienung per Tastatur nur eingeschränkt möglich, und Screenreader erhalten nicht alle relevanten Informationen. Vergrößerungs- und Kontrasteinstellungen sind begrenzt.
Gründe:
Die Anpassung bestehender Inhalte erfordert technische und organisatorische Schritte, die derzeit in Umsetzung sind. Neue Inhalte werden nach Möglichkeit direkt barrierefrei erstellt.
Barrierefreie Alternativen zur Karte
Um die Anforderungen des BFSG/BITV an gleichwertige Zugänglichkeit zu erfüllen, stellen wir unter dem Menüpunkt “Alle Ausflugsziele” eine Alternative zur Karten-Einbettung bereit:
- Vollständige Anschrift, Öffnungszeiten und Kontakt in Textform.
- Kontaktmöglichkeit per E-Mail für individuelle Anfahrtshilfe.
Geplante Abhilfemaßnahmen und Zeitplan
- ARIA-Korrekturen: Prüfung aller Landmark-Regionen, Ergänzung/Behebung von aria-Attributen.
- Link-Texte/Title: Durchgang aller Links, Ersetzen/Ergänzen um beschreibende Linktexte; title nur, wo semantisch sinnvoll.
- Alt-Texte: Nachpflege aussagekräftiger Alternativtexte für alle relevanten Bilder.
- Karten-Einbettung:
- Standardmäßig als dekorativ markiert (aria-hidden="true", title des Iframes leer), sofern keine relevante Information ausschließlich in der Karte steckt.
- Bereitstellung der oben genannten Text- und Kontaktalternativen direkt bei der Karte.
- Zieltermin: Umsetzung schrittweise, erster Meilenstein 30.10.2025, Abschluss 31.12.2025.
Erstellung und Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 1.8.2025 erstellt und zuletzt am 12.8.2025 aktualisiert. Die Bewertung basiert auf einer Selbstbewertung sowie internen Prüfungen.
Feedback und Kontakt
Ruhr Tourismus GmbH
Centroallee 261
46047 Oberhausen
Telefon: +49 (0) 208 899 59 259
E-Mail: info@ruhrtopcard.de
Beschwerdeverfahren nach BFSG
Wenn Sie der Ansicht sind, dass diese Website nicht den Anforderungen des BFSG entspricht, und wir auf Ihre Rückmeldung nicht innerhalb von sechs Wochen in zufriedenstellender Weise reagieren, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BFSG wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
c/o Bundesamt für Soziale Sicherung, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn
E-Mail: schlichtungsstelle@bfs-sozialesicherung.de
Web: https://www.bfsg-schlichtungsstelle.de
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der
Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Rechtsgrundlagen
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
- BFSG-Verordnung (BFSGV)
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) (soweit anwendbar)
Alle Informationen zum Datenschutz und Haftungsausschluss (Disclaimer) finden sich hier: https://www.ruhrtopcard.de/datenschutzerklaerung